Heiteres Bezirksgericht
Am 4.9.1982 kam es nach einer Ausrückung der Trachtenkapelle Trautmannsdorf zu einem Zusammenstoss zwischen Herrn S. mit seinem Auto und dem Trommelwagen der Trachtenkapelle Trautmannsdorf, gezogen von Florian Maurer. Die Folge: Leichte Kratzer auf beiden Seiten und eine Klage über S 4000,- eingebracht von Herrn S.
Nachdem eine erste Verhandlung keine Einigung erbracht hatte, traf man sich am 6.9.1983 zu einer Verhandlung mit Lokalaugenschein. Die zu klärenden Punkte waren dabei, ob sich denn der Trommelwagen bewegt hätte und wie Herr Walter Schmutterer sen. mit dem Trommelschlögel geschwungen hätte.
Als erster Beklagter wurde jedenfalls Herr Johann Schnitzer (Obmann) einvernommen. Der hatte allerdings nichts gesehen, weil er ja zum Zeitpunkt der Tat gar nicht in Schwechat war. Auch der zweite Beklagte, Herr Josef Ernst (Ponyführer) konnte für die klagende Partei nichts Positives beisteuern und schließlich verweigerte der Hauptschuldige, Florian Maurer (Beruf: Trommelpferd) jegliche Aussage.
Der Zeuge Walter Schmutterer sen. stand zum Tatzeitpunkt hinter der Trommel und „schwang mit dem Trommelschlögel“. Dass er dabei ob seines erheblichen Eigengewichts den Trommelwagen seitlich verschoben hätte, konnte mit einem kurzen Experiment ausgeschlossen werden. Wesentliche neue Aspekte konnte auch der Zeuge Rudolf Maurer nicht beitragen. Er musste lediglich demonstrieren, wie er am Zeugen Walter Schmutterer sen. vorbeischauen konnte.
Der Zeuge Walter Maurer war zum Tatzeitpunkt am anderen Ende der Trachtenkapelle gestanden, hatte aber trotzdem genau beobachtet, denn „do san ja lauta Klane gstondn“. Trotzdem konnte er sich nicht mehr erinnern, wie denn Herr Walter Schmutterer sen. mit dem Schlögel geschwungen hätte, aber, so M.: „Jeda aundere wa stehbliebn“.
Das Urteil in diesem Fall ergeht schriftlich, das Fahrgeld wurde nach der Verhandlung von Beklagten und Zeugen beim nahen Heurigen seiner Bestimmung zugeführt.